Grundsätzliches zum Spielbetrieb

Von der Landesregierung gibt es nun eine Corona-Landesverordnung. In der Informationsemail, die an alle Vorsitzenden im Land ging, gab es noch einige Erläuterungen. In Bezug auf unseren Spielbetrieb sind vor allem folgende Passagen von Bedeutung:

Nicht mehr Verbote mit Ausnahmen stehen im Vordergrund, sondern die Erlaubnis mit grundsätzlichen Auflagen. Dazu zählen das Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen und Hygieneregelungen.

Wettkämpfe dürfen nicht veranstaltet werden.

Sofern der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, hat der Betreiber oder Veranstalter nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen, das auch das besondere Infektionsrisiko der ausgeübten Sportart berücksichtigt. Er hat nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher zu erheben.“

Die ganze und sehr umfangreiche Verordnung findet man auf einer vom Land eingerichteten Website. Der Vorstand wird sich bemühen, nach bestem Wissen und Gewissen und in Absprache mit dem Wirt vom TCK (Kalle) ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten oder von außen zu erhalten. Der Deutsche Schachbund hat sich der Thematik nämlich schon angenommen. Es gibt ein Diskussionsforum, wie mit der aktuellen und der nächsten Saison verfahren werden soll. An diesem Forum kann sich jeder mit seiner Meinung beteiligen (siehe z.B. meinen Kommentar). Bis wir ein tragfähiges Konzept haben, wird es aber voraussichtlich noch einige Zeit dauern. Die Hoffnung ist, dass wir unter Auflagen den Vereinsabend ab Juli vielleicht wieder eröffnen können. Auf Grund der Dynamik der Realität kann diese Hoffnung aber auch leicht und schnell zerschlagen werden. Sobald etwas Konkretes vorliegt, werden alle Mitglieder informiert.