Ab dem 3. April keine Hygieneauflagen mehr

Da in der neuesten Corona-Verordnung keinerlei Auflagen mehr für den Sport vorgesehen sind, passen wir uns der Gesetzeslage an und der Vereinsbetrieb kann ab dem 3. April wieder ohne Einschränkungen ausgeübt werden. Ausnahmen sind aber möglich, da in jedem Fall das Hausrecht des Betreibers des VfL-Vereinsheims vorgeht. Sollten hier strengere Auflagen beschlossen werden, so ist diesen Folge zu leisten. Generell soll hier auch die Empfehlung der Corona-Verordnung ausgesprochen werden, im Allgemeinen auf die Hygiene zu achten und in Innenräumen eine Maske zu tragen.

Der Vorstand, Kellinghusen, den 02.04.22.