Neues Hygienekonzept

Ab dem 20. September gilt wieder eine neue, mildere Coronaverordnung, sodass das Hygienekonzept angepasst (leicht abgemildert) wurde. Das neue Hygienekonzept gilt ab dem 20. September. Die wesentlichen Punkte, die man beachten muss, sind:

  • Einlass nur bei 3G (geimpft, getestet oder genesen), für Kinder unter 7 und für Schulkinder, die am schulischen Testverfahren teilnehmen.
  • Es soll regelmäßig gelüftet werden.
  • Kontaktdaten werden nicht mehr erhoben und die Abstandsregel sowie die Maskenpflicht gelten nicht, sofern das TCK nichts Anderes verfügt.

Der Vorstand, Kellinghusen, den 18. September 2021.